Allgemeine Geschäftsbedingungen

Der Rock am Waldeck e.V., Dietweg 30, D-72108 Rottenburg ist Veranstalter des Rock am Waldeck Festivals.

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Grundlage und Bestandteil jeder vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Rock am Waldeck e.V. (nachfolgend "Veranstalter" genannt) und dem Kunden.


Kartenbestellung und -verkauf

1. Mit dem Kauf eines Festivaltickets akzeptiert der Erwerber und Eintrittskarteninhaber die AGB des Veranstalters.

2. Die Preise verstehen sich als Endpreise. Die Zusendung der Eintrittskarten erfolgt nach Zahlungseingang im PDF Format per Email. Die Eintrittskarten müssen ausgedruckt zum Festival mitgebracht werden, ansonsten erfolgt kein Einlass.

3. Die Eintrittskarten verfügen über einen Barcode, der nach Einlass seine Gültigkeit verliert. Nach Verlassen des Festivalgeländes ist ein Wiedereintritt nicht möglich.

4. Eintrittskarten können auch an der Abendkasse erworben werden. Es ist nicht erlaubt, die bereits erworbene Eintrittskarte gewerblich weiterzuverkaufen.

Einlass / Veranstaltung:

1. Der Einlass erfolgt am 11.07.2014 ab 19:00 Uhr auf dem Festgelände in Rottenburg-Frommenhausen. Es werden nur Besucher mit gültiger Eintrittskarte eingelassen.

2. Jugendliche unter 16 Jahren haben nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder mit einer vom Erziehungsberechtigten ernannten Person mit unterschriebener Sorgeberechtigung Zutritt.

3. Der Einlass wird nur einmal gewährt. Mit Verlassen des Festivalgeländes entfällt die Zugangsberechtigung. Beim Einlass muss die Eintrittskarte abgegeben werden. Jeder Barcode ist nur einmal gültig und darf nicht weitergegeben werden.

4. Die Veranstaltung findet bei jeder Witterung statt, solange der Veranstalter die Umstände des Wetters verantworten kann. Sollten durch die Witterungsumstände Gefahr für Körper und Gesundheit bestehen, behält sich der Veranstalter das Recht vor, die Veranstaltung abzusagen.

Sofern das Festival noch vor Beginn, ohne Bekanntgabe eines Ersatztermins, abgesagt wird, haben die Karteninhaber einen Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises. Ein Anspruch auf Erstattung darüber hinausgehenden Schadensersatz besteht nicht.

Sollte das Festival nach Beginn aus Gründen höherer Gewalt, insbesondere wetterbedingt, gerichtlicher Entscheidung oder behördlicher Anordnung beendet werden müssen, besteht für die Festivalbesucher kein Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises oder auf Schadensersatz, es sei denn, dem Veranstalter kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden.

5. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung zu verschieben, sofern die Durchführung am 11.07.2014 unmöglich oder unzumutbar sein sollte.

6. Das Mitbringen von Flaschen, Tetrapaks, Dosen, Plastikkanistern, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln sowie Waffen ist generell untersagt. Bei Nichtbeachtung kann ein Verweis vom Festivalgelände erfolgen.

7. Der Veranstalter behaltet sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung, das Programm zu ändern.

8. Der Veranstalter übernimmt für gestohlene oder verlorene Gegenstände keine Haftung.

9. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter oder das Organisationsteam nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.

Sicherheit

1. Der Einlass zum Festival erfolgt durch den Sicherheitsdienst vor Ort. Dem Sicherheitsdienst ist unbedingt Folge zu leisten. Der Sicherheitsdienst ist angewiesen, eine Leibes- sowie Taschenvisitation vorzunehmen. Die Festivalbesucher erklären sich mit dieser Überprüfung einverstanden. Sofern die Besucher nicht einwilligen, kann der Einlass verwehrt werden. Ein Anspruch auf Erstattung der Ticketkosten besteht für diesen Fall nicht.

2. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Festivalbesucher aus wichtigem Grund den Einlass zum Festival zu verweigern. Als wichtiger Grund gilt insbesondere ein offensichtlich stark alkoholisierter Zustand des Besuchers, rassistische, menschenverachtende oder homophobe Kleidung sowie das Mitführen von Speisen und Getränken, die nicht freiwillig abgegeben werden. Ausschlusskriterien für den Einlass sind auch das Mitführen gefährlicher Gegenstände (z.B. Waffen, Pyrotechnik, Rauschmittel und andere gefährliche Gegenstände) sowie eine Verletzung der Altersgrenze.

3. Das Parken bei der Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr. Bitte beachtet die Hinweise der Ordnungskräfte.

Lautstärke / Hörschutz

1. Der Veranstalter hat keinerlei Einfluss auf die Lautstärke der Veranstaltung.

2. Bei Musikkonzerten kann aufgrund der Lautstärke Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden bestehen, wofür der Veranstalter keinerlei Haftung übernimmt.

Aufzeichnungsgeräte / Fotos

1. Das Fotografieren auf dem Festivalgelände ist nur mit Handys mit Kamerafunktion und nur für den privaten Gebrauch erlaubt. Ebenso sind Mitschnitte und Aufzeichnungen, die ohne eine explizite Erlaubnis des Veranstalters oder eines Künstlers gemacht werden, verboten. Der Veranstalter ist berechtigt, widerrechtlich hergestellte Aufnahmen zu löschen bzw. löschen zu lassen. Jedwede Verwendung von Bild- und Tonaufnahmen zu gewerblichen Zwecken ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters unzulässig.

2. Der Festivalbesucher erklärt sich mit dem Betreten des Festivalgeländes unwiderruflich damit einverstanden, dass von ihm Fotos und Bild-/Tonaufnahmen während des Festivals hergestellt werden, die unentgeltlich für die Berichterstattung sowie zukünftige Bewerbung und andere Zwecke benutzt werden dürfen.

Vertragsschluss

Jede vollzogene Bestellung ist ein Angebot an uns zum Abschluss eines Kaufvertrages. Wenn eine Bestellung aufgegeben wird, erhält der Besteller eine E-Mail, die den Eingang seiner Bestellung bestätigt und deren Einzelheiten aufführt. Diese Bestellbestätigung ist noch keine Annahme des besagten Angebotes, sondern soll den Kunden nur darüber informieren, dass seine Bestellung eingegangen ist. Ein Kaufvertrag kommt erst dann zustande, wenn der Veranstalter die Eintrittskarte an den Kunden per Email versendet. Vertragspartner ist der Rock am Waldeck e.V..

Widerruf

Veranstaltungstickets obliegen gemäß BGB §312b III Nr. 6 nicht den Bestimmungen des BGB zu Fernabsatzverträgen. Ein Widerruf/eine Rückgabe von Veranstaltungstickets ist daher nicht möglich.

Lieferung

Die Eintrittskarte wird nach Bezahlung im PDF Format per Email an die angegebenen E-Mail Adresse des Kunden gesendet.

Fälligkeit und Zahlung

Der Besteller muss den Kaufpreis per Überweisung an das angegebene Konto entrichten.

Eigentumsvorbehalt

Die bestellte Eintrittskarte bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Rock am Waldeck e.V.

Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von persönlichen Informationen unserer Kunden

Die personenbezogenen Daten die für die Ausführung der Bestellung erhoben werden, werden keinesfalls an Dritte weitergegeben und spätestens 3 Monate nach der Veranstaltung gelöscht. Weitere Informationen befinden sich in der Datenschutzerklärung.

Anwendbares Recht, Salvatorische Klausel

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, auch wenn aus dem Ausland bestellt oder in das Ausland geliefert wird. Wenn der Kunde seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat, ist Rottenburg Gerichtsstand für alle Ansprüche im Zusammenhang mit der Bestellung.

Sollten eine oder mehrere Klauseln dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt sein.